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Steuererklärungsfristen für 2010 |
Das BMF hat die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2010
mit Schreiben vom 03.01.2011 bekanntgegeben.
Für das Kalenderjahr 2010 sind nach gesetzlicher
Vorgabe die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer,
Umsatzsteuer sowie zur einheitlichen und gesonderten Feststellung bis
zum 31. Mai 2011 bei den Finanzämtern abzugeben. Sofern die
Steuererklärungen durch Vertreter der steuerlichen Berufe angefertigt
werden, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2011 verlängert.
Es bleibt den Finanzämtern jedoch vorbehalten, Erklärungen mit
angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein
verlängerten Frist anzufordern.
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